Schiffs-Beteiligungen

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Alle Angaben unter Vorbehalt. Verbindlich alleine sind die Emissionsprospekte der Initiatoren. Alle Informationen und Angaben in diesem Informationsangebot erfolgen ohne Gewähr. PMC Investments/Innovative Altersvorsorge/Clever Ways übernimmt keine Gewähr für die Qualität, Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen. Alle Rechte vorbehalten. Beteiligungen an Schiffen sind keine Erfindung der Neuzeit, sondern schon seit mehr als 150 Jahren geübte Praxis. Während früher Beteiligungen an Schiffen in Teilen (Parten = PARTENREEDEREI) angeboten wurden, hat sich seit einigen Jahren die Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft als Kommanditist durchgesetzt. Partenreedereien sind etwa zu vergleichen mit Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR´s), die eine persönliche Haftung ins gesamte Vermögen der Partenreeder erfordert.

Die heutige moderne Beteiligung an einer Schiffahrts-KG sieht eine Begrenzung der Haftung auf die jeweils gezeichnete Kommanditeinlage vor. Nur wenn an den Kommanditisten mehr als das steuerlich erzielte Ergebnis ausgeschüttet wird, also eine Rückzahlung seiner Hafteinlage erfolgt, lebt die Haftung in diesem Umfang wieder auf. Die angebotenen Schiffahrts-KG´s betreiben fast ausschließlich nur ein einziges Schiff. Die Tätigkeit der Gesellschaft endet daher in der Regel auch, wenn dieses Schiff verkauft wird.

Schiffsbeteiligungen richten sich in erster Linie an Anleger:

  • Mit mittlerem zu versteuernden Einkommen (ab 35 TEUR Jahreseinkommen für Ledige und ab ca. 100 TEUR Jahreseinkommen für Verheiratete)
  • Investoren mit der Bereitschaft, auch die mit einer solchen Beteiligung verbundenen gewerblichen Risiken zu tragen, bis zum Gesamtverlust des eingesetzten Kapitals
  • Investoren, die eine solche Beteiligung als Beimischung (zur Diversifikation) des eigenen Portefeulles betrachten

Schiffsbeteiligungen von PMC investments bieten Anlegern:

  • Steuerliche Sicherheit: PMC investments bietet nur Beteiligungen an, die gem. § 2b EStG „konform“ konzipiert sind, oder solche die unter die sog. "Nichtaufgriffsgrenze" fallen.
  • Durch die anfänglichen Abschreibungen entstehen zunächst negative Betriebsergebnisse die keine Steuerzahlast auslösen.
  • Nach der Investitionsphase so gut wie steuerfreie Ausschüttungen für viele Jahre, durch Inanspruchnahme der sog. "Tonnagebesteuerung".
  • Einen Sachwert, der immerhin bei einer Veräußerung nach z.B. 12 Jahren einen hohen Rückfluß bietet. Die Lebenserwartung eines neuen Seeschiffes beträgt ca. 25 Jahre.
  • Durch die hohen Ausschüttungen – bei prospektgemäßen Verlauf – einen sehr schnellen ROI (return of invest) ermöglichen.

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